Zulassung
Der BkTD legt ein Gesamtkonzept vor, welches eine langfristige Qualitätssicherung der Ausbildung zur Tierhomöopathin ermöglicht. Dieses beinhaltet u.a., Ausbildungsrichtlinien für Schulen bereitzustellen, die den europäischen Standards entsprechen. Angelehnt sind diese Standards an des ECCH (European Council of Classical Homoeopathy). Die Schulen gewährleisten damit das entsprechende Leistungsniveau der Ausbildung zum Tierhomöopathen und verhelfen der Tierhomöopathie zu einem verdienten Statusgewinn. Therapeuten mit der Zertifizierung des BkTD erhalten so einen gesicherten Qualifikationsnachweis.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung vor dem BkTD ist ein Nachweis über die Teilnahme von mindestens 80% an den unter Ausbildungs-Richtlinien aufgeführten Unterrichtseinheiten.
Bestandteile der Prüfung sind
- die Prüfung in Veterinärmedizin, schriftlich und praktisch
- eine umfassende Facharbeit zur Tierhomöopathie
- schriftliche Fallanalysen von einem akuten und zwei chronischen Fällen
- die Prüfung zur Tierhomöopathie, schriftlich und mündlich.
Wir empfehlen eine Teilnahme an Vorbereitungsseminaren zur Facharbeit und Prüfungsvorbereitung.
Für bereits langjährig praktizierende Tierhomöopathen, die die Zertifizierung des BkTD erhalten möchten, gibt es eine Sonderregelung. Wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie schon 10 Jahre oder länger klassisch homöopathisch praktizieren, bitten wir Sie uns fünf chronische Falldokumentationen aus Ihrer Praxis einzureichen. Wir laden Sie dann zu einem Fachgespräch mit zwei Vertreterinnen unserer Prüfungskommission ein.